- Unter bestimmten Voraussetzungen kann man bei den gesetzlichen Krankenkassen von den Fahrtkosten befreit werden (fragen Sie hierzu
bitte unser Fahrpersonal, wir sind auch bei der Antragstellung behilflich!)
- Die 2%-Regelung , d. h. Sie müssen zunächst jede Fahrt selbst bezahlen (und Quittungen sammeln. Wenn 2 % Ihres Einkommens an Ausgaben (dazu zählen auch die Kosten für Medikamente oder Zuzahlungen bei Massagen u. ä.) erreicht sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen und sind für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit!
- Bei Einweisung oder Entlassung aus einem Krankenhaus ist die Zuzahlung auf mindestens 5,- € , höchstens 10,- €, jedoch auf nicht mehr als 10% je Fahrt begrenzt, der Rest wird von uns mit der Krankenkasse verrechnet.
- Bei Arbeitsunfällen ist eine Berufsgenossenschaft der Kostenträger
und übernimmt auch alle Fahrtkosten.
- Alle anderen Krankenfahrten müssen nach Tarif bezahlt werden.
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